Nach einer intensiven Analyse des AI-Acts, der am 12. Juli 2024, verabschiedet wurde und am 1. August in Kraft tritt, sind sehr viele Dinge erst einmal detailliert zu klären. Die acronio hat sich in einer Analyse damit beschäftigt. Aller Voraussicht nach werden KI-basierte Entwicklungswerkzeuge mit dem „Minimales Risiko“ attribuiert werden können, und zwar auch dann, wenn das damit entstehende Produkt wesentlich kritischeren Sicherheits-, etc. Aspekten unterliegt. Dementsprechend unterliegen die entstehenden Produkte den bereits bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen, das KI-Werkzeug selbst ist aber frei von weiteren Auflagen.
Das ist grundlegend anders, wenn ein LLM in das Softwaresystem selbst eingebaut wird: Da dort Nutzer mit der KI interagieren, selbst wenn diese nur erklärt oder beratend wirkt, ist Risikoklasse 2 oder 3 anzuwenden und es sind entsprechende Vorgaben und Transparenzpflichten zu erfüllen. Für am Markt befindliche Produkte gelten 24 Monate Karenzzeit, neue oder noch in Entwicklung befindliche KI-basierte Produkte haben nur 12 Monate. Die komplizierten Vorschriften müssen leider erfüllt sein. KMUs werden dadurch beim Einsatz von KI deutlich stärker ausgebremst als große Technologiekonzerne. Die acronio hilft gerne bei der rechtskonformen Integration von KI-Komponenten.